Beste Besucher,

Vom 23. Dezember bis zum 1. Januar machen wir eine kleine Feiertagspause. In dieser Zeit sind wir nicht erreichbar

Falls etwas Dringendes ansteht, kannst du uns gerne eine E-Mail an info@nerdfix.nlschicken. Wir schauen regelmäßig rein und melden uns so schnell wie möglich.

Frohe Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr! 🎉

Mit freundlichen Grüßen,
Nerdfix

NerdFix

NerdFix achtet nicht nur auf Ihre Hardware, sondern auch auf Menschen mit einer Berufsbehinderung. Wir sorgen dafür, dass sie gerne und selbstständig arbeiten können.

Kontakt

IJsselburcht 22A
6825BP, Arnhem

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemein

  1. Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot, jeden Kostenvoranschlag und jede Vereinbarung zwischen NerdFix bv und einem Vertragspartner, auf die NerdFix diese Bedingungen anwendet, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichungen vereinbart wurden.
  2. Diese Bedingungen gelten auch für Vereinbarungen mit NerdFix, für deren Durchführung Dritte herangezogen werden müssen.
  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für die Mitarbeiter von NerdFix und ihre Geschäftsleitung.
  4. Die Anwendung etwaiger Einkaufs- oder anderer Bedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich abgelehnt.
  5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder aufgehoben werden, bleibt die übrige Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt. NerdFix und der Vertragspartner werden in diesem Fall gemeinsam neue Bestimmungen vereinbaren, die die nichtige oder aufgehobene Bestimmung ersetzen, wobei das Ziel und der Zweck der ursprünglichen Bestimmungen soweit wie möglich berücksichtigt werden.
  6. Im Falle von Unklarheiten bei der Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Auslegung im Sinne dieser Bestimmungen maßgebend.
  7. Sofern zwischen den Parteien eine Situation entsteht, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt ist, ist diese Situation im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beurteilen.
  8. Wenn NerdFix nicht immer strikte Einhaltung dieser Bedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass die Bestimmungen nicht anwendbar sind oder dass NerdFix in irgendeiner Weise das Recht verliert, in anderen Fällen die genaue Einhaltung der Bestimmungen dieser Bedingungen zu verlangen.
  9. Alle vom Vertragspartner im Rahmen der Vereinbarung gelieferten Waren bleiben Eigentum des Vertragspartners. Der Vertragspartner ist jederzeit für die richtige Versicherung im Falle von Schäden, Brand oder Diebstahl während der Dienstleistung oder des Transports der Güter verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

2. Angebote und Offerten

  1. Alle Angebote und Offerten von NerdFix sind unverbindlich, sofern in dem Angebot keine Frist für die Annahme angegeben ist. Ein Angebot oder eine Offerte erlischt, wenn das Produkt, auf das sich das Angebot oder die Offerte bezieht, in der Zwischenzeit nicht mehr verfügbar ist.
  2. NerdFix ist nicht an seine Angebote oder Offerten gebunden, wenn der Vertragspartner vernünftigerweise erkennen kann, dass die Angebote oder Offerten oder ein Teil davon offensichtliche Irrtümer oder Schreibfehler enthalten.
  3. Die in einem Angebot oder einer Offerte angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben sowie eventueller im Rahmen der Vereinbarung anfallender Kosten, einschließlich Reise- und Aufenthaltskosten, Versand- und Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben.
  4. Wenn die Annahme (sei es auch nur in untergeordneten Punkten) von dem in dem Angebot oder der Offerte enthaltenen Angebot abweicht, ist NerdFix daran nicht gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht entsprechend dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, NerdFix gibt etwas anderes an.
  5. Ein zusammengesetztes Preisangebot verpflichtet NerdFix nicht zur Durchführung eines Teils des Auftrags zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises. Angebote oder Offerten gelten nicht automatisch für zukünftige Aufträge.

3. Vertragsdauer, Lieferfristen, Ausführung und Vertragsänderung

  1. Der Vertrag zwischen NerdFix und dem Vertragspartner wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern sich aus der Natur des Vertrags nichts anderes ergibt oder die Parteien ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbaren.
  2. Wurde eine Frist für die Fertigstellung bestimmter Arbeiten oder die Lieferung bestimmter Waren vereinbart oder angegeben, so handelt es sich dabei niemals um einen fixen Termin. Bei Überschreitung einer Frist hat der Vertragspartner NerdFix daher schriftlich in Verzug zu setzen. NerdFix ist dabei eine angemessene Frist zu gewähren, um den Vertrag dennoch durchzuführen.
  3. Sofern NerdFix für die Durchführung des Vertrags Daten des Vertragspartners benötigt, beginnt die Ausführungsfrist erst, nachdem der Vertragspartner diese korrekt und vollständig an NerdFix übermittelt hat.
  4. Die Lieferung erfolgt ab dem Geschäftssitz von NerdFix. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Waren zum Zeitpunkt der Bereitstellung entgegenzunehmen. Wenn der Vertragspartner die Abnahme verweigert oder es versäumt, Informationen oder Anweisungen zu erteilen, die für die Lieferung erforderlich sind, ist NerdFix berechtigt, die Waren auf Kosten und Risiko des Vertragspartners zu lagern.
  5. NerdFix ist berechtigt, bestimmte Arbeiten von Dritten durchführen zu lassen.
  6. NerdFix ist berechtigt, den Vertrag in verschiedenen Phasen durchzuführen und den jeweils ausgeführten Teil separat in Rechnung zu stellen.
  7. Wenn der Vertrag in Phasen durchgeführt wird, kann NerdFix die Ausführung der Teile, die zu einer nächsten Phase gehören, aufschieben, bis der Vertragspartner die Ergebnisse der vorherigen Phase schriftlich genehmigt hat.
  8. Wenn sich während der Durchführung des Vertrags herausstellt, dass es für eine ordnungsgemäße Durchführung erforderlich ist, diesen zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien rechtzeitig und in gegenseitigem Einvernehmen Änderungen des Vertrags vornehmen. Wenn Art, Umfang oder Inhalt des Vertrags, sei es auf Wunsch oder Anweisung des Vertragspartners oder der zuständigen Behörden usw., geändert werden und sich dadurch der Vertrag in qualitativer und/oder quantitativer Hinsicht ändert, kann dies auch Auswirkungen auf das ursprünglich Vereinbarte haben. Dadurch kann der ursprünglich vereinbarte Betrag erhöht oder gesenkt werden. NerdFix wird diesbezüglich im Voraus ein Angebot abgeben, soweit wie möglich. Durch eine Änderung des Vertrags kann auch die ursprünglich angegebene Ausführungsfrist geändert werden. Der Vertragspartner akzeptiert die Möglichkeit der Vertragsänderung, einschließlich der Änderung von Preis und Ausführungsfrist.
  9. Wenn der Vertrag geändert wird, einschließlich einer Ergänzung, ist NerdFix berechtigt, die Durchführung erst nach Zustimmung durch die dafür zuständige Person bei NerdFix und nachdem der Vertragspartner den für die Durchführung angegebenen Preis und andere Bedingungen, einschließlich des dann festzulegenden Zeitpunkts der Durchführung, akzeptiert hat, durchzuführen. Die Nichtdurchführung oder nicht unmittelbare Durchführung des geänderten Vertrags stellt keinen Vertragsbruch seitens NerdFix dar und berechtigt den Vertragspartner ebenfalls nicht zur Kündigung des Vertrags. Ohne dass NerdFix dadurch in Verzug gerät, kann NerdFix eine Anfrage zur Vertragsänderung ablehnen, wenn dies qualitative und/oder quantitative Auswirkungen auf beispielsweise die in diesem Rahmen durchzuführenden Arbeiten oder zu liefernden Waren haben könnte.
  10. Wenn der Vertragspartner die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber NerdFix nicht erfüllt, haftet der Vertragspartner für jeglichen Schaden (einschließlich Kosten), der NerdFix dadurch direkt oder indirekt entsteht.
  11. Wenn NerdFix mit dem Vertragspartner einen Festpreis vereinbart, ist NerdFix dennoch jederzeit berechtigt, diesen Preis zu erhöhen, ohne dass der Vertragspartner aus diesem Grund berechtigt ist, den Vertrag zu kündigen, sofern die Preissteigerung aus einer Befugnis oder Verpflichtung gemäß Gesetzgebung oder aufgrund einer Preissteigerung bei Rohstoffen, Löhnen usw. oder aus anderen Gründen resultiert, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar waren.
  12. Wenn die Preiserhöhung, abweichend von einer Vertragsänderung, mehr als 10% beträgt und innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss erfolgt, ist ausschließlich der Vertragspartner, der gemäß Titel 5 Abschnitt 3 Buch 6 BW einen Anspruch hat, den Vertrag durch eine schriftliche Erklärung zu kündigen, es sei denn, NerdFix ist bereit, den Vertrag auf Basis der ursprünglich vereinbarten Bedingungen durchzuführen, oder es wurde vereinbart, dass die Lieferung erst mehr als drei Monate nach dem Kauf erfolgt.

4. Aufschub, Auflösung und vorzeitige Kündigung des Vertrags

  1. NerdFix ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn: - die Gegenseite die Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt; - nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die NerdFix berechtigten, zu befürchten, dass die Gegenseite die Verpflichtungen nicht erfüllen wird; - von der Gegenseite bei Vertragsabschluss verlangt wurde, Sicherheit für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten und diese Sicherheit ausbleibt oder unzureichend ist; - wenn aufgrund von Verzögerungen seitens der Gegenseite von NerdFix nicht mehr verlangt werden kann, den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen zu erfüllen. In diesem Fall ist NerdFix berechtigt, den Vertrag aufzulösen.
  2. NerdFix ist auch berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn Umstände eintreten, die die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen oder wenn sich sonstige Umstände ergeben.
  3. Im Falle einer Vertragsauflösung werden die Forderungen von NerdFix gegenüber der Gegenseite sofort fällig. Wenn NerdFix die Erfüllung der Verpflichtungen aussetzt, behält er seine Ansprüche aus dem Gesetz und dem Vertrag.
  4. Wenn NerdFix zur Aussetzung oder Auflösung übergeht, ist er in keiner Weise verpflichtet, Schäden und Kosten zu erstatten, die dadurch entstanden sind.
  5. Wenn die Auflösung der Gegenseite zuzurechnen ist, ist NerdFix berechtigt, den entstandenen Schaden einschließlich aller direkten und indirekten Kosten geltend zu machen.
  6. Wenn die Gegenseite ihren aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen nicht nachkommt und diese Nichterfüllung eine Auflösung rechtfertigt, ist NerdFix berechtigt, den Vertrag sofort und mit sofortiger Wirkung ohne jegliche Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz oder Entschädigung seitens NerdFix aufzulösen, während die Gegenseite aufgrund von Vertragsbruch zur Zahlung von Schadensersatz oder Entschädigung verpflichtet ist.
  7. Wenn der Vertrag von NerdFix vorzeitig gekündigt wird, wird NerdFix in Absprache mit der Gegenseite dafür sorgen, dass noch auszuführende Arbeiten an Dritte übertragen werden. Dies gilt nicht, wenn die Kündigung der Gegenseite zuzurechnen ist. Wenn die Übertragung der Arbeiten für NerdFix zusätzliche Kosten verursacht, werden diese der Gegenseite in Rechnung gestellt. Die Gegenseite ist verpflichtet, diese Kosten innerhalb der genannten Frist zu begleichen, es sei denn, NerdFix gibt etwas anderes an.
  8. Im Falle einer Liquidation, (Beantragung von) Zahlungsaufschub oder Insolvenz, Beschlagnahme - soweit die Beschlagnahme nicht innerhalb von drei Monaten aufgehoben wird - zu Lasten der Gegenseite, Schuldenregelung oder einer anderen Situation, durch die die Gegenseite nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen kann, ist NerdFix berechtigt, den Vertrag sofort und mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder den Auftrag bzw. den Vertrag zu stornieren, ohne jegliche Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz oder Entschädigung seitens NerdFix. Die Forderungen von NerdFix gegenüber der Gegenseite sind in diesem Fall sofort fällig.
  9. Wenn die Gegenseite eine erteilte Bestellung ganz oder teilweise storniert, werden die für diese Bestellung bestellten oder hergestellten Artikel, zuzüglich der eventuellen Transport-, Liefer- und Abwicklungskosten sowie der für die Ausführung des Vertrags reservierten Arbeitszeit, in vollem Umfang der Gegenseite in Rechnung gestellt.

5. Höhere Gewalt

  1. NerdFix ist nicht verpflichtet, irgendwelche Verpflichtungen gegenüber der Vertragspartei zu erfüllen, wenn er daran gehindert wird aufgrund eines Umstands, der nicht auf sein Verschulden zurückzuführen ist und der weder gesetzlich noch nach allgemein geltenden Rechtsauffassungen zu seinen Lasten geht.
  2. Unter höherer Gewalt im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind neben dem, was darunter im Gesetz und in der Rechtsprechung verstanden wird, alle von außen kommenden Ursachen, vorhersehbar oder unvorhersehbar, zu verstehen, auf die NerdFix keinen Einfluss nehmen kann, aber durch die NerdFix nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Dies umfasst auch Streiks im Unternehmen von NerdFix oder Dritten. NerdFix ist auch berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung des Vertrags verhindert, nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem NerdFix seine Verpflichtungen hätte erfüllen müssen.
  3. NerdFix kann während des Zeitraums, in dem die höhere Gewalt andauert, die Verpflichtungen aus dem Vertrag aussetzen. Wenn dieser Zeitraum länger als zwei Monate dauert, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag ohne Verpflichtung zur Schadensersatzleistung an die andere Partei zu kündigen.
  4. Soweit NerdFix zum Zeitpunkt des Eintritts höherer Gewalt bereits teilweise seine Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt hat oder diese erfüllen kann und dem erfüllten bzw. noch zu erfüllenden Teil eine eigenständige Wertigkeit zukommt, ist NerdFix berechtigt, den bereits erfüllten bzw. noch zu erfüllenden Teil getrennt in Rechnung zu stellen. Die Vertragspartei ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als handele es sich um einen separaten Vertrag. Artikel 6. Zahlung und Inkassokosten 1. Die Zahlung erfolgt innerhalb von maximal 14 Tagen nach Rechnungsdatum in der vom NerdFix angegebenen Währung, sofern nicht schriftlich anders angegeben. NerdFix ist berechtigt, periodisch Rechnungen zu stellen.
  5. Wenn die Vertragspartei mit der rechtzeitigen Zahlung einer Rechnung in Verzug gerät, befindet sie sich automatisch im Verzug. Die Vertragspartei schuldet dann einen Zinssatz von 1% pro Monat, es sei denn, der gesetzliche Zinssatz ist höher, in welchem Fall der gesetzliche Zinssatz geschuldet wird. Die Zinsen für den fälligen Betrag werden ab dem Zeitpunkt berechnet, zu dem die Vertragspartei in Verzug gerät, bis zur vollständigen Begleichung des geschuldeten Betrags.
  6. NerdFix ist berechtigt, die von der Vertragspartei geleisteten Zahlungen in erster Linie zur Deckung der Kosten, anschließend zur Deckung der aufgelaufenen Zinsen und schließlich zur Deckung des Hauptbetrags und der laufenden Zinsen zu verwenden.
  7. NerdFix kann ein Zahlungsangebot ablehnen, ohne in Verzug zu geraten, wenn die Vertragspartei eine andere Reihenfolge für die Zuweisung der Zahlung angibt. NerdFix kann die vollständige Tilgung des Hauptbetrags ablehnen, wenn nicht auch die aufgelaufenen und laufenden Zinsen sowie die Inkassokosten beglichen werden.
  8. Die Vertragspartei ist nicht berechtigt, ihre Verpflichtungen gegenüber NerdFix aufzurechnen.
  9. Einwände gegen die Höhe einer Rechnung haben keine aufschiebende Wirkung für die Zahlungsverpflichtung. Die Vertragspartei, die keinen Anspruch auf Abschnitt 6.5.3 hat, ist auch nicht berechtigt, die Zahlung einer Rechnung aus einem anderen Grund aufzuschieben.
  10. Wenn die Vertragspartei mit der (rechtzeitigen) Erfüllung ihrer Verpflichtungen in Verzug ist, trägt sie alle angemessenen außergerichtlichen Kosten zur Erlangung der Befriedigung. Die außergerichtlichen Kosten werden auf der Grundlage dessen berechnet, was in der niederländischen Inkassopraxis üblich ist, derzeit nach der Berechnungsmethode gemäß dem Rapport Voorwerk II. Wenn NerdFix jedoch höhere Kosten für die Einziehung tatsächlich erforderlich gemacht hat, werden die tatsächlich angefallenen Kosten erstattet. Die eventuell entstandenen gerichtlichen und Vollstreckungskosten werden ebenfalls der Vertragspartei in Rechnung gestellt. Die Vertragspartei schuldet auch Zinsen auf die fälligen Inkassokosten.

6. Eigentumsvorbehalt

  1. Alle im Rahmen des Vertrags von NerdFix gelieferten Gegenstände bleiben bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung aller Verpflichtungen der Vertragspartei aus dem mit NerdFix geschlossenen Vertrag oder den Verträgen Eigentum von NerdFix.
  2. Von NerdFix gelieferte Gegenstände, die gemäß Absatz 1 dem Eigentumsvorbehalt unterliegen, dürfen nicht weiterverkauft und niemals als Zahlungsmittel verwendet werden. Die Vertragspartei ist nicht berechtigt, die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
  3. Die Vertragspartei hat stets alles zu tun, was vernünftigerweise von ihr erwartet werden kann, um die Eigentumsrechte von NerdFix zu schützen.
  4. Wenn Dritte Beschlagnahme von den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenständen erheben oder Rechte daran geltend machen möchten oder wollen, ist die Vertragspartei verpflichtet, NerdFix unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Die Vertragspartei verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände gegen Brand-, Explosions-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern und diese Versicherungspolice auf erstes Anfordern NerdFix zur Einsicht vorzulegen. Im Falle einer Versicherungsleistung ist NerdFix berechtigt, diese Beträge zu erhalten. Soweit erforderlich, verpflichtet sich die Vertragspartei vorab gegenüber NerdFix, bei alledem mitzuwirken, was in diesem Zusammenhang erforderlich oder wünschenswert sein mag.
  5. Falls NerdFix seine in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt die Vertragspartei NerdFix und von NerdFix bestimmten Dritten vorab bedingungslose und unwiderrufliche Zustimmung, alle Orte zu betreten, an denen sich die Eigentumsgegenstände von NerdFix befinden, und diese Gegenstände zurückzunehmen.

7. Garantien, Untersuchung und Reklamationen, Verjährungsfrist

  1. Die von NerdFix zu liefernden Gegenstände erfüllen die üblichen Anforderungen und Standards, die zum Zeitpunkt der Lieferung in den Niederlanden vernünftigerweise gestellt werden können und für die sie bei normalem Gebrauch in den Niederlanden bestimmt sind. Die in diesem Artikel genannte Garantie gilt für Gegenstände, die für den Gebrauch in den Niederlanden bestimmt sind. Bei Verwendung außerhalb der Niederlande muss die Vertragspartei selbst überprüfen, ob die Verwendung dort geeignet ist und den dort geltenden Bedingungen entspricht. In diesem Fall kann NerdFix andere Garantie- und andere Bedingungen für die zu liefernden Gegenstände oder auszuführenden Arbeiten festlegen.
  2. Die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Garantie gilt für einen Zeitraum von 30 Tagen nach Lieferung, es sei denn, aus der Art der gelieferten Sache ergibt sich etwas anderes oder die Parteien haben etwas anderes vereinbart. Wenn die von NerdFix gewährte Garantie eine Sache betrifft, die von einem Dritten hergestellt wurde, ist die Garantie auf diejenige beschränkt, die vom Hersteller der Sache gewährt wird, sofern nichts anderes angegeben ist.
  3. Jede Art von Garantie erlischt, wenn ein Mangel infolge unsachgemäßer oder unsachgemäßer Verwendung entstanden ist oder wenn der Gebrauch nach dem Haltbarkeitsdatum erfolgt ist, unsachgemäße Lagerung oder Wartung durch die Vertragspartei und/oder Dritte, wenn die Vertragspartei oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung von NerdFix Änderungen an der Sache vorgenommen haben oder versucht haben, solche vorzunehmen, andere Gegenstände daran befestigt wurden, die nicht daran befestigt sein sollen, oder wenn sie nicht gemäß den vorgeschriebenen Verfahren verarbeitet oder bearbeitet wurden. Die Vertragspartei hat ebenfalls keinen Anspruch auf Garantie, wenn der Mangel durch Umstände entstanden ist oder darauf zurückzuführen ist, auf die NerdFix keinen Einfluss ausüben kann, einschließlich Witterungsbedingungen (wie beispielsweise, aber nicht ausschließlich, extreme Niederschläge oder Temperaturen) usw.
  4. Die Vertragspartei ist verpflichtet, die gelieferten Gegenstände unverzüglich nach Erhalt bzw. nach Durchführung der entsprechenden Arbeiten zu (lassen) untersuchen. Dabei muss die Vertragspartei überprüfen, ob die Qualität und/oder Menge der gelieferten Gegenstände mit dem Vereinbarten übereinstimmt und den vereinbarten Anforderungen entspricht. Etwaige sichtbare Mängel müssen innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung schriftlich an NerdFix gemeldet werden. Nicht sichtbare Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich an NerdFix gemeldet werden. Die Meldung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit NerdFix in der Lage ist, angemessen zu reagieren. Die Vertragspartei hat NerdFix die Möglichkeit zu geben, eine Beschwerde zu untersuchen.
  5. Wenn die Vertragspartei rechtzeitig reklamiert, hat dies keine Auswirkungen auf ihre Zahlungsverpflichtung. Die Vertragspartei bleibt in diesem Fall auch weiterhin zur Abnahme und Bezahlung der sonst bestellten Gegenstände verpflichtet.
  6. Wenn ein Mangel später gemeldet wird, hat die Vertragspartei kein Recht mehr auf Reparatur, Ersatz oder Entschädigung.
  7. Wenn festgestellt wird, dass ein Gegenstand mangelhaft ist und dies rechtzeitig beanstandet wurde, wird NerdFix den mangelhaften Gegenstand innerhalb einer angemessenen Frist nach dessen Rücksendung oder, falls eine Rücksendung nicht zumutbar ist, nach schriftlicher Mitteilung des Mangels durch die Vertragspartei nach Wahl von NerdFix entweder ersetzen oder reparieren bzw. der Vertragspartei einen Ersatzbetrag dafür leisten. Im Falle eines Austauschs ist die Vertragspartei verpflichtet, den ersetzten Gegenstand an NerdFix zurückzusenden und das Eigentum daran an NerdFix zu übertragen, sofern NerdFix nichts anderes angibt.
  8. Wenn sich herausstellt, dass eine Beschwerde unbegründet ist, gehen alle dadurch entstandenen Kosten, einschließlich Untersuchungskosten, zu Lasten der Vertragspartei.
  9. Nach Ablauf der Garantiefrist werden alle Kosten für Reparatur oder Ersatz, einschließlich Verwaltungs-, Versand- und Anfahrtskosten, der Vertragspartei in Rechnung gestellt.
  10. Abweichend von den gesetzlichen Verjährungsfristen beträgt die Verjährungsfrist für alle Ansprüche und Einreden gegen NerdFix und die an der Durchführung eines Vertrags beteiligten Dritten ein Jahr.

8. Haftung

  1. Sollte NerdFix haftbar sein, ist diese Haftung auf das in dieser Bestimmung festgelegte beschränkt.
  2. NerdFix haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die aufgrund von unrichtigen und/oder unvollständigen Angaben seitens des Kunden oder im Namen des Kunden entstanden sind.
  3. Sofern NerdFix für Schäden haftbar sein sollte, ist die Haftung von NerdFix auf maximal das Zweifache des Rechnungsbetrags der Bestellung begrenzt, zumindest auf den Teil der Bestellung, auf den sich die Haftung bezieht.
  4. Die Haftung von NerdFix ist in jedem Fall auf den Betrag beschränkt, den der Versicherer gegebenenfalls auszahlt.
  5. NerdFix haftet ausschließlich für direkte Schäden.
  6. Unter direkten Schäden sind ausschließlich die angemessenen Kosten zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens zu verstehen, soweit die Feststellung Schäden im Sinne dieser Bedingungen betrifft, die eventuellen angemessenen Kosten, um die mangelhafte Leistung von NerdFix mit dem Vertrag in Einklang zu bringen, soweit diese NerdFix zurechenbar sind, sowie angemessene Kosten zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden, soweit der Kunde nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung direkter Schäden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.
  7. NerdFix haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden durch Betriebsunterbrechungen.
  8. Die in diesem Artikel festgelegten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von NerdFix oder seinen leitenden Angestellten zurückzuführen ist.

9. Risikoübergang

Das Risiko des Verlusts, der Beschädigung oder der Wertminderung geht auf den Kunden über, sobald die Waren in den Besitz des Kunden gelangen.

10. Freistellung

Der Auftraggeber stellt NerdFix von möglichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages Schäden erleiden und deren Ursache nicht auf NerdFix zurückzuführen ist. Sollte NerdFix deshalb von Dritten in Anspruch genommen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, NerdFix sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht zu unterstützen und unverzüglich alles zu tun, was in einem solchen Fall von ihm erwartet wird. Sollte der Auftraggeber es versäumen, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, ist NerdFix berechtigt, ohne weitere Mahnung selbst tätig zu werden. Alle dadurch entstandenen Kosten und Schäden auf Seiten von NerdFix und Dritten gehen vollständig zu Lasten und auf das Risiko des Auftraggebers.

11. Geistiges Eigentum

NerdFix behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihm gemäß dem Urheberrechtsgesetz und anderen geistigen Eigentumsrechten und -vorschriften zustehen. NerdFix hat das Recht, das durch die Durchführung eines Vertrags auf seiner Seite gewonnene Wissen auch für andere Zwecke zu nutzen, sofern dabei keine streng vertraulichen Informationen des Vertragspartners an Dritte weitergegeben werden.

12. Anwendbares Recht und Streitigkeiten

Auf alle Rechtsbeziehungen, an denen NerdFix beteiligt ist, findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung, auch wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder wenn eine der Parteien des Rechtsverhältnisses dort ihren Wohnsitz hat. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Das Gericht am Sitz von NerdFix ist ausschließlich zuständig für Streitigkeiten, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend etwas anderes vor. NerdFix hat jedoch das Recht, den Streitfall dem gemäß dem Gesetz zuständigen Gericht vorzulegen. Die Parteien werden erst nachdem sie sich nach besten Kräften bemüht haben, den Streitfall einvernehmlich beizulegen, die Gerichtsbarkeit anrufen.